Die beharrlichste und dringendste Frage des Lebens lautet
„Was tust du für andere?“
- Martin Luther King, Jr. -


Mithelfen statt Mitleiden

Arme und bedürftige Kinder und Jungendliche (besonders Waisen und Halbwaisen) brauchen kein Mitleid, sondern Ihre Hilfe. Am besten Hilfe zur Selbsthilfe. Unterstützen Sie deshalb den Kamerun4AfrikaClub e. V. – zum Beispiel mit einer einmaligen Spende, einem Dauerauftrag, einer Schenkung oder einem Vermächtnis. Mit Ihrer Spende bewirken Sie viel!


Gemeinnützigkeit

Die Körperschaft Kamerun4AfrikaClub e. V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist daher nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Die Körperschaft fördert gemeinnützige Zwecke.


Behandlung der Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Das gilt auch für Mitgliedsbeiträge.

Finanzamt Essen vom 20.04.2007

Aktenzeichen VR 4679

Gemeinsam helfen wir unterprivilegierten und bedürftigen Menschen dabei, ihre Zukunft zu gestalten.
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